Es gibt ein Wort, das wir alle benutzen, als wüssten wir genau, was es bedeutet: Gerechtigkeit. Wir fordern sie ein, selbst dann wenn wir sie gar nicht definieren können, wenn uns Unrecht widerfährt, und berufen uns auf sie, wenn wir Entscheidungen bewerten. Doch der Begriff zerfällt, sobald man ihn genauer betrachtet. Was genau ist gerecht? Und ist Gerechtigkeit durch Gesetze überhaupt herstellbar – oder bleibt sie eine regulative Idee, der wir uns bestenfalls annähern?
Ferdinand von Schirach, der jahrzehntelang als Strafverteidiger gearbeitet hat, macht in seinen Werken eine Erfahrung zum Leitmotiv, die jeden nachdenklichen Menschen beunruhigen muss: Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Sie decken sich in den meisten Fällen, aber es gibt Verhandlungen, in denen das Recht anders entscheidet, als es unser moralisches Empfinden für richtig hielte. Von Schirach kommentiert solche Fälle mit der lakonischen Feststellung, dass sie dennoch nach dem besten Recht entschieden wurden, das wir haben – und dass die wenigen Ausrutscher einer grundsätzlichen Systematik geschuldet sind, ohne die es kein Recht gäbe.
Die kulturellen Grundlagen unseres Gerechtigkeitsbegriffs
Unsere westliche Vorstellung von Gerechtigkeit ruht auf zwei Säulen: der antiken Philosophie und der jüdisch-christlichen Tradition. Aristoteles unterschied in der Nikomachischen Ethik zwischen austeilender Gerechtigkeit, die Güter nach Verdienst verteilt, und ausgleichender Gerechtigkeit, die Schäden wiederherstellt. Die religiöse Tradition verband Gerechtigkeit untrennbar mit Menschenwürde. Beide Stränge fließen in Artikel 1 unseres Grundgesetzes ein, den von Schirach als die größte intellektuelle Erfindung der Menschheit bezeichnet hat.
Doch Aristoteles wusste bereits, dass das allgemeine Gesetz dem Einzelfall nicht immer gerecht wird. Er sprach von Epikie, der Billigkeit, die das starre Gesetz korrigiert. Das Gesetz muss allgemein formuliert sein; das Leben aber ist konkret, voller Grenzfälle. In dieser Kluft entsteht das Unbehagen, das von Schirach so präzise beschreibt.
Wenn extremes Unrecht kein Recht mehr ist
Die Frage, ob ein Gesetz ungerecht sein kann, ist nicht nur akademisch. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch formulierte 1946, unter dem Eindruck des NS-Unrechtsregimes, eine These, die bis heute die Rechtsprechung prägt: Positives Recht habe grundsätzlich Vorrang, auch wenn es inhaltlich ungerecht sei. Aber dort, wo der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreiche, müsse das Gesetz weichen. Oder kürzer: „Extremes Unrecht ist kein Recht.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diese Formel mehrfach angewandt. Sie zeigt: Unser Rechtssystem selbst anerkennt, dass Gesetze irren können. Gerechtigkeit bleibt die Idee, an der das Recht sich messen lassen muss.
Gerechtigkeit als Fairness – und ihre Grenzen
Den ambitioniertesten Versuch, Gerechtigkeit systematisch zu denken, unternahm John Rawls. In seiner Theorie der Gerechtigkeit (1971) entwarf er ein Gedankenexperiment: Menschen sollen hinter einem „Schleier des Nichtwissens“ über die Grundregeln ihrer Gesellschaft entscheiden, ohne zu wissen, welche Position sie später einnehmen. Seine These: Unter Bedingungen der Unparteilichkeit würden vernünftige Menschen Prinzipien wählen, die allen gleiche Grundfreiheiten garantieren und Ungleichheiten nur tolerieren, wenn sie den am wenigsten Begünstigten zugutekommen.
Das ist bestechend – und zugleich idealistisch. Der Schleier des Nichtwissens existiert nur als Gedankenexperiment. Im wirklichen Leben stecken wir in unseren Perspektiven und Interessen fest. Rawls selbst formulierte den Kern seines Denkens in einem Satz: „Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann.“
Die persönliche Dimension: Gerechtigkeitssinn ohne Definition
Hier wird das Thema persönlich. Viele von uns nehmen sich als Menschen mit einem starken Gerechtigkeitssinn wahr. Wir spüren intuitiv, wenn etwas nicht stimmt, wenn Macht missbraucht wird. Aber dieses Empfinden lässt sich nicht sauber definieren. Es bleibt, wie Hannah Arendt es formuliert hat, eine Urteilskraft, die sich nicht auf feste Regeln reduzieren lässt, sondern im konkreten Einzelfall immer neu bewiesen werden muss.
Vielleicht liegt gerade darin die Ehrlichkeit: Gerechtigkeit ist kein Zustand, den man herstellt, sondern eine Praxis. Aristoteles hätte gesagt, sie ist eine hexis, eine eingeübte Haltung, die aus vielen kleinen Handlungen entsteht. Man wird nicht gerecht durch eine einzige große Tat, sondern durch das stete Bemühen, im Alltag das Richtige zu tun – auch wenn man nicht immer weiß, was das Richtige ist.
Von Schirach hat einmal geschrieben, dass unser Recht offenbar nicht in der Lage sei, jedes moralische Problem widerspruchsfrei zu lösen. Das ist vielleicht die nüchternste und zugleich menschlichste Einsicht zum Thema. Absolute Gerechtigkeit durch Gesetze bleibt eine Illusion – nicht weil die Gesetze schlecht wären, sondern weil das Leben komplexer ist als jede Regel erfassen kann. Aber der Versuch, sich ihr zu nähern, ist deshalb nicht sinnlos: Er ist, wie Karl Popper es für die Wahrheit formulierte, Verpflichtung und Möglichkeitsbedingung für eine humane Gesellschaft.
Am Ende steht keine Lösung, sondern eine Haltung. Gerechtigkeit ist kein Besitz, sondern ein Streben – die Bereitschaft, sich immer wieder auf den Weg zu machen, mit offenen Augen für die Risse zwischen Recht und Empfinden. Darin liegt die Würde des Versuchs.
